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Information

Neue EU-Preisverordnung

Ab dem 19. April 2021 gelten neue gesetzliche Bestimmungen für Bargeldauszahlungen und Zahlungen mit Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte), Mastercard oder VISA-Card (Kreditkarte) und Basiskarte (Debitkarte) innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die in einer EWR-Fremdwährung durchgeführt werden und eine Währungsumrechnung beinhalten.

Diese neuen gesetzlichen Bestimmungen setzen wir für unsere Kunden um. Sie erhalten dadurch eine bessere Übersicht zu Entgelten und Wechselkursen. Dazu passen wir zum 19. April 2021 alle Giro- und Kartenverträge an und vereinbaren einen Kommunikationsweg für Währungsumrechnungs­benachrichtigungen mit Ihnen.

Um die Einrichtung des Kontoweckers zu ermöglichen, ist der Karteninhaber verpflichtet, der Sparkasse eine gültige E-Mail-Adresse sowie bei deren Änderung die geänderten Daten mitzuteilen. (Alternativ können Sie auch per SMS oder Push-Nachricht informiert werden).
Sie können den EWR-Währungswecker selbst im Online-Banking einrichten, sich an Ihren persönlichen Berater wenden oder bei unserem KundenDialogCenter (02331-206-0) anrufen.  

Kontowecker

Stellen Sie Ihren Kontowecker im Online-Banking – einfach mit Ihren gewohnten Zugangs­daten.

EWR-Wecker

Bitte wählen Sie für die Einrichtung des EWR-Weckers die Weckerart "Themenwecker" und das Thema "EWR-Währung".

Bedingungen zum Kontowecker

Hier finden Sie unsere Bedingungen für den Kontowecker

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