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Falls Sie im Krankenhaus in einem Mehrbettzimmer oder im Zweibettzimmer ohne Zimmerzuschlag untergebracht werden, erhalten Sie als Entschädigung 21 Euro täglich – ausgenommen ist der Entlassungstag aus dem Krankenhaus. Voraussetzung ist, dass Sie während Ihres vollstationären Aufenthalts zudem keine privatärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen.